MR – Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot
Die integrative Schule ist eine Schule für alle, eine Schule der Vielfalt.
Die integrative Schule trägt dazu bei, dass die Integration aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.
Unter Normalität verstehen wir, dass jeder Mensch einzigartig ist und Vielfalt die Norm ist. Dies bedeutet:
• Heterogenität „Unterschiedlichkeit“
• Integration „Gemeinschaft“
• Differenzierung „Raum für die Individualität“
Einfache sonderpädagogische Massnahmen
Einfache sonderpädagogische Massnahmen dienen dazu, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gezielt zu unterstützen. Ziel ist es, die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und ihnen eine angemessene Bildung zu ermöglichen.
Die einfachen sonderpädagogischen Massnahmen umfassen in Belp:
– die Massnahmen zur besonderen Förderung
* iLZ,
* 2-jährige Einschulung in der Regelklasse,
* Massnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen
* Rhythmik als Gruppenangebot für den Zyklus 1
– den Spezialunterricht (IF, PM, Logo)
– die besonderen Klassen (Einschulungsklasse EK)
Spezialunterricht
Der Spezialunterricht und die erweiterte Unterstützung ergänzen den ordentlichen Unterricht, um den komplexen Situationen heterogener Klassen und den individuellen Förderbedürfnissen von Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Er umfasst die Fachbereiche Integrative Förderung, Logopädie und Psychomotorik, wird mit dem Regelunterricht koordiniert und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Regellehrpersonen.
Der Einsatz von Spezialunterricht im Regelschulbereich ist nicht an Diagnosen gebunden, ausschlaggebend ist der pädagogische Bedarf. Ausnahmen sind Massnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen, die über die Möglichkeiten der inneren Differenzierung von Unterricht hinausgehen und Förderung ausserordentlich begabter Schülerinnen und Schüler. Der Spezialunterricht dient dazu, in Klassen und bei einzelnen Schülerinnen und Schülern
– Lern-, Leistungs- oder Verhaltensprobleme bzw. Lernauffälligkeiten oder -störungen
– Auffälligkeiten oder Störungen der Sprache und der Kommunikationsfähigkeit
– sowie Auffälligkeiten oder Störungen der Bewegung und Körperwahrnehmung
frühzeitig zu erkennen und nötige Unterstützung in der Klasse sowie individuelle Fördermassnahmen einzuleiten und umzusetzen. Zudem gilt es, betroffene Erziehungsberechtigte und beteiligte Lehrpersonen in beratendem Sinne in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen.
Zuweisung und Dauer des Spezialunterrichts
Die Schulleitung bzw. MR Schulleitung kann aufgrund einer fachspezifischen Beurteilung und/oder einer Kurzintervention Spezialunterricht (SpU) ohne Antrag der EB während maximal vier Semestern bewilligen.
Soll der Spezialunterricht weitergeführt werden, ist spätestens im 3. Semester die EB beratend beizuziehen (Fachgespräch SL-EB).
Besondere Massnahmen
* Begabtenförderung
* Deutsch als Zweitsprache
* Rhythmik
* Individuelle Lernziele rILZ, eILZ
* Zweijährige Einschulung
* Ausgleichsmassnahmen / Nachteilsausgleich
Besondere Klassen
* EK (Einschulungsklasse)
* Intensiv-und Aufbaukurs für Fremdsprachige (DIA)
* RIK+ Klasse
Die Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgt nach dem Vier-Stufen-Modell
Stufe 1 Förderung in der Klasse
Stufe 2 Mithilfe der Eltern
Stufe 3 Beizug von Lehrpersonen für Spezialunterricht (fachspezifische Beratung und Beurteilung). Durchführung einer Kurzintervention durch die Fachlehrperson.
Stufe 4 Je nach Bedarf
– bei leichten Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten Antrag an die Schulleitung MR, mit Einverständnis der Eltern.
– bei schweren-oder komplexen Lern- oder Entwicklungsstörungen Anmeldung an die EB (Erziehungsberatung oder KJP (Kinder-und Jugendpsychiatrischer Dienst), mit —Einverständnis der Eltern. Antrag EB/KJP für Spezialunterricht an die Schulleitung MR. Die Schulleitung MR verfügt den Spezialunterricht.